Drohnen bzw. Quad- oder auch Multicopter sind in vielen Einsatzgebieten großartig, jedoch bergen sie auch große Gefahren. Vor allem dann, wenn sie in die Hände von Terroristen oder schlicht Menschen gelangen, die einfach keine Ahnung haben wie sie solch ein Flugobjekt bedienen. In Frankreich gab es nun einen Fall, der als Paradebeispiel dient, wie es eigentlich nicht sein sollte. Ein Pilot eines Air France Flugzeugs hat dort nämlich in letzter Sekunde einen Zusammenstoß mit einer Drohne verhindert.
Der Vorfall ereignete sich bereits letzten Monat. Am 19. Februar befand sich ein Air France Flugzeug des Typs A320 im Anflug auf den Flughafen Charles de Gaulle. Auf einer Höhe von 1,6Km entdeckte der Co-Pilot plötzlich eine Drohne am Himmel. Er setze den Auto-Pilot außer Kraft und manövrierte das Flugzeug manuell um die potenzielle Gefahr. Er schaffte es, die Drohne nicht zu treffen, knapp war die ganze Angelegenheit trotzdem: Der Airbus flog nur 5m rechts neben dem umbenannten Flugobjekt vorbei. Natürlich kann niemand sagen, was genau bei einem Crash passiert wäre. Jedoch ist im schlimmsten Fall davon auszugehen, dass die Drohne das Flugzeug so beschädigen kann, dass es zu einem Absturz oder einer Notlandung kommt. Unglaublich, wenn man bedenkt, dass solch ein Flugzeug 220 Passagiere befördern kann. Der Pilot der Drohne wurde noch nicht ausfindig gemacht, zudem ist es sowieso sehr schwer ihn zu finden.
Was zeigt uns dieser Fall? Unter den Besitzern von Drohnen gibt es genügend schwarze Schafe. Jeder sollte eigentlich wissen, dass es um Flughäfen Flugverbotszonen gibt, in denen das Fliegen mit einer Drohne in jedem Fall verboten ist. Nicht umsonst will die EU seit Monaten bereits eine Registrierungspflicht für Drohnen einführen. Unser Verkehrsminister will sogar einen Drohnen-Führerschein einführen. Ob das allerdings solche Vorfälle eingrenzt? Das wage ich zu bezweifeln. Denn: Schwarze Schafe wird es immer geben.
Solang solche Kopter als Spielzeug für Kinder frei zugänglich verkauft wird, werden noch viele solche oder ähnliche Meldungen folgen! Dass es im Erwachsenenalter nicht auch am fehlenden Verstand scheitert, schließt dies natürlich nicht aus…
DJI macht es mit seinen Beta-Versionen vor und schränkt seine Copter schon jetzt in ihrer maximalen Höhe ein. Auch in Flugverbotszonen wird per Software ein Abheben unterbunden.
Die Kennzeichnungspflicht wird kommen und vielleicht auch spätestens dann jeder begreifen, dass derartige Flieger in aller Regel nicht über die private Haftpflicht versichert sind. Grobfahrlässige Flugmanöver (wie im Artikel beschrieben) werden aber auch von keiner Modellbau-Haftpflichtversicherung abgedeckt…
Hahaha … ein „umbenanntes“ Flugzeug??!? *rofl*
EPIC!!!