DVB-T2 HD – Testbetrieb startet

Am 31. Mai 2016 startet der Testbetrieb von DVB-T2 HD. In welchen Ballungsgebieten der digital-terrestrische Fernsehempfang möglich sein wird, ist nun bekannt. Außerdem steht fest, welche TV-Sender zu Beginn ausgestrahlt werden. Pünktlich zum Start wollen die Betreiber mit einer Gerätekompatibilitätsliste Licht ins Dunkle bringen und Interessenten vor einem Fehlkauf bewahren.

Mit dem Start des Testbetriebs von DVB-T2 HD werden die TV-Sender Das Erste, RTL, ProSieben, Sat.1, Vox und ZDF über den neuen Standard ausgestrahlt. Da es sich dabei um einen Testbetrieb handelt, wird der ältere DVB-T-Standard weiter aktiv bleiben. Das heißt, man empfängt mit seinen alten Set-Top-Boxen oder TV-Geräten weiterhin das volle DVB-T-Programm und muss noch nicht für Ersatz sorgen.

Der Empfang von DVB-T2 HD wird zum Start des Testbetriebs nicht bundesweit, sondern nur in den Ballungsgebieten Hamburg/Lübeck, Kiel, Rostock, Schwerin, Hannover/Braunschweig, Magdeburg, Berlin/Potsdam, Jena, Leipzig/Halle, Düsseldorf/Rhein/Ruhr, Köln/Bonn/Aachen, Rhein/Main, Saarbrücken, Baden-Baden, Stuttgart, Nürnberg und München/Südbayern möglich sein. Im ersten Quartal 2017 soll der reguläre Betrieb starten. Sukzessive wird dann auch DVB-T abgeschaltet.

Wer in einem der Ballungsgebiete wohnt und mit dem Start des Testbetriebs TV-Programme über DVB-T2 HD in sein Wohnzimmer holen will, benötigt neue Hardware. Doch nicht alle mit DVB-T2 beworbenen Receiver, Set-Top-Boxen und Fernseher sind mit DVB-T2 HD kompatibel. DVB-T2 HD LogoGrund für das Durcheinander: Einige Länder in Europa strahlen schon seit langer Zeit Antennenfernsehen über DVB-T2 aus, was nicht dem Standard DVB-T2 HD in Deutschland entspricht. Passend zum Start des Testbetriebs hat die Deutsche TV-Plattform eine Übersicht erstellt, die kompatible Hardware mit passenden Receivern auflistet. Die Geräteliste ist nicht vollständig, soll aber ständig erweitert werden. Welche Anforderungen DVB-T2 HD an die Geräte stellt, haben wir in dem Artikel DVB-T2 HD: Was ist zu beachten? zusammengefasst.

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