Tschüss, teure Roaming-Gebühren in der EU! Hallo, Roaming zum Inlandspreis!

      Tschüss, teure Roaming-Gebühren in der EU! Hallo, Roaming zum Inlandspreis!

      Gute Zeiten für Bürger der Europäischen Union, die innerhalb der EU reisen und dabei telefonieren und im Internet surfen: EU Roaming-Gebühren sind ab 15. Juni 2017 abgeschafft und mit der jetzt gültigen EU Verordnung ist Roaming zum Inlandspreis möglich!

      Den Begriff „Roaming“ habt ihr sicherlich schon mal gehört und wahrscheinlich wisst ihr auch, was er bedeutet. Bisher war Roaming ein nicht unbedingt günstiges Vergnügen, doch die EU Kommission hat gute Arbeit geleistet und den Ende 2015 angekündigten EU Beschluss zum Wegfall der Roaming-Gebühren umgesetzt: Seit 2007 sind die Roaming-Gebühren damit nun um mehr als 90%, die Gebühren für Datenroaming seit 2012 sogar um stolze 96% gesunken!

      Was sich mit der jetzt gültigen EU Roaming-Verordnung genau ändert und was in Zukunft beim Roaming zu beachten ist, das erklären wir euch hier.

      Was ist Roaming?

      Roaming bezeichnet die Fähigkeit eines Mobilfunk-Teilnehmers, ein anderes Mobilfunknetz als sein „eigenes“ für Anrufe oder Datendienste zu nutzen. Roaming betrifft euch also z.B. insbesondere dann, wenn ihr mit eurem Smartphone im Ausland telefonieren oder mit eurem mobilfunkfähigen Tablet im Ausland im Internet surfen wollt.

      ACHTUNG: Ruft ihr jemanden im Ausland aus eurem Heimnetzwerk an, beispielsweise von zuhause aus, dann ist das KEIN Roaming! Ihr zahlt in dem Fall den – in der Regel vergleichsweise teuren – Preis eures Anbieters für eine internationale Mobilfunkverbindung!

      Keine EU Roaming-Gebühren mehr, sondern Roaming zu Inlandspreisen

      Mit Wirkung vom 15. Juni 2017 trat die neue EU Roaming-Verordnung der Europäischen Kommission in Kraft, welche u.a. verbindliche Preisobergrenzen für das Roaming innerhalb der EU festlegt und für Bürger der Europäischen Union gilt. Im Zusammenhang mit diesen Kostenlimits wird auch von Roaming zu Inlandspreisen (Roam-Like-At-Home) gesprochen.

      Telefonieren im Ausland und die Internetnutzung im Ausland kostet euch nun EU-weit das gleiche, wie bei eurem inländischen Tarif!

      BEISPIELE: Besitzt ihr zuhause eine Allnet-Flat und Daten-Flat, so gelten diese Flats auch für eure Datennutzung und Telefongespräche im Ausland (nochmal der Hinweis: Telefongespräche INS Ausland zählen NICHT). Besitzt ihr im Inland ein bestimmtes Guthaben, dann werden eure im Ausland anfallenden Kosten für Telefongespräche und Internetnutzung nach eurem nationalen Tarif berechnet.

      Unabhängig von eurem Vertragsmodell im Inland können Mobilfunkbetreiber Regelungen der angemessenen Nutzung bezogen auf Datenobergrenzen anwenden, welche euer inkludiertes Datenvolumen beim Roaming zu Inlandspreisen auf ein „angemessenes“ Datenvolumen beschränken. Im Falle einer solchen Beschränkung könnt ihr trotzdem noch Datenvolumen hinzubuchen, für welches es eine EU-weite Obergrenze für Vorleistungsentgelte gibt.

      Die Kosten für 1 GB zusätzliches Datenvolumen betragen demnach HÖCHSTENS:

      • ab 15.06.2017: 7,70 €
      • ab 01.01.2018: 6,00 €
      • ab 01.01.2019: 4,50 €
      • ab 01.01.2020: 3,50 €
      • ab 01.01.2021: 3,00 €
      • ab 01.01.2022: 2,50 €

      Dies ist nur eine von mehreren Regelungen der angemessenen Nutzung, die wir weiter unten detaillierter ausführen. Ob euer Netzbetreiber solche Regelungen anwendet, könnt ihr eurem Vertrag entnehmen, denn derlei Regelungen müssen zuvor Bestandteil eures Vertrags geworden sein.

      Quelle: „obs/Europäische Kommission“

      Unter welchen Bedingungen gelten die neuen Roaming-Regeln?

      Die neuen Regeln bezüglich des Roaming in der EU greifen für euch als Bürger der Europäischen Union dann, wenn ihr im Ausland telefoniert oder Datenverbindungen herstellt. Bedingung ist hierbei, dass ihr mehr Zeit zuhause verbringt als im Ausland bzw. dass ihr euer Handy/Smartphone zuhause mehr nutzt als im Ausland.

      Um dies zu beurteilen, kann euer Netzbetreiber über einen Zeitraum von vier Monaten auswerten, ob ihr länger im Ausland wart als zuhause UND ob ihr im Ausland ein größeres Datenvolumen für Roaming genutzt habt, als zuhause. Damit soll u.a. vermieden werden, dass ihr euch im Ausland eine günstigere SIM-Karte besorgt und mit dieser im Inland (z.B. zuhause) missbräuchlich dauerhaft Roaming betreibt.

      Grenzgänger, Grenzpendler und grenznahe Anwohner sollten beachten, in welches Mobilfunknetz ihr mobiles Endgerät eingewählt ist: Im Hinblick auf die angemessene Nutzung zählt jeder Tag, an dem sich ihr Gerät in das Mobilfunknetz ihres Heimatlandes einwählt, als ein Tag der inländischen Nutzung.

      Regelungen zur angemessenen Nutzung bezogen auf Datenobergrenzen

      Es gibt verschiedene Regelungen zur angemessenen Nutzung bezogen auf Datenobergrenzen bei bestimmten Verträgen bzw. Tarif-Modellen, welche die Anbieter nutzen können um sicherzustellen, dass alle Roaming-Kunden bei Reisen innerhalb der EU das Roaming zu Inlandspreisen nutzen können und die somit eine wichtige Rolle spielen:

      • Datenobergrenzen für Guthabenkarten
        Habt ihr eine Prepaid- oder Guthabenkarte, dann könnt ihr Roaming zu Inlandspreisen nutzen, allerdings kann euer Mobilfunkbetreiber eine Obergrenze für das Datenvolumen festsetzen. Diese muss dann mindestens dem Volumen entsprechen, das sich ergibt, wenn ihr euer verfügbares Restguthaben durch 7,70 € (Preisobergrenze auf Vorleistungsebene) teilt. Beispiel: Ihr habt zum Urlaubsbeginn noch 15 € Guthaben auf eurer 20 € Prepaid-Karte übrig. Das entspricht dann 1,95 GB Volumen. (15 / 7,7 = 1,948)
      • Datenobergrenzen für nationale Tarifpakete mit unbegrenztem Datenvolumen
        Wie viel Datenvolumen ihr im Ausland für das Roaming zu Inlandspreisen nutzen könnt, hängt von eurem monatlichen Preis für euren Mobilfunktarif ab. Der Netzbetreiber muss euch aber mindestens das Doppelte des Volumens bereitstellen, das sich ergibt, wenn ihr den monatlichen Preis (ohne MwSt.) durch die bereits erwähnte Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene teilt. Beispiel: Zahlt ihr monatlich 35 € für eure Allnet- und Datenflat, dann erhaltet ihr 9,09 GB Datenvolumen. (2 x (35 / 7,7) = 9,09)
      • Datenobergrenzen für nationale Tarifpakete mit begrenztem Datenvolumen
        Euer Anbieter kann wie beim Tarifpaket mit unbegrenztem Datenvolumen (s.o.) eine Obergrenze anwenden, die er auf Grundlage des monatlichen Preises und Berücksichtigung der Preisobergrenze auf Vorleistungsebene berechnet. Ihr müsst von eurem Anbieter jedoch vorab über die entstehende Obergrenze hingewiesen werden. Aufschläge für zusätzlich in Anspruch genommenes Datenvolumen unterliegt ebenfalls der Berechnung anhand der Preisobergrenze auf Vorleistungsebene. Beispiel: Zahlt ihr monatlich 25 € für eure Allnet-Flat mit 4 GB Datenvolumen, dann erhaltet ihr 3,25 GB für Roaming zu Inlandspreisen. (25 / 7,7 = 3,246)

      FAQ – Weitere, häufig gestellte Fragen zum Thema Roaming-Gebühren bei Roaming in der EU

      Ihr habt noch weitere Fragen zum Thema Roaming-Gebühren? Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Roaming zu Inlandspreisen findet ihr hier!

      In welchen Ländern gilt ab 15. Juni 2017 das Roaming zu Inlandspreisen?
      Das Roaming zu Inlandspreisen gilt ab 15. Juni 2017 in allen 28 Ländern der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

      Hinzu kommen die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die sich der EU Roaming-Verordnung angeschlossen haben und in denen das Roaming zu Inlandspreisen kurz nach dem 15. Juni 2017 gilt: Island, Liechtenstein, Norwegen.

      Werden besondere Roaming-Gebühren an Bord von Schiffen und Flugzeugen innerhalb der EU fällig?
      Das Roaming zu Inlandspreisen gilt an Bord von Schiffen und Flugzeugen innerhalb der EU nur, wenn Verbindungen über ein terrestrisches Mobilfunknetz hergestellt werden. Dies sollte im Fall von Schiffen z.B. auf Flüssen, Seen oder in Küstennähe der Fall sein. Werden Verbindungen aber beispielsweise über Satellit hergestellt, dann unterliegen sie nicht den verbindlichen Preisobergrenzen (siehe Details weiter unten), welche den EU Roaming-Vorschriften zugrunde liegen.
      Was kostet es mich, wenn ich im EU-Ausland angerufen werde?
      Nichts. Ausnahmen an Bord von Schiffen oder Flugzeugen sind jedoch möglich.
      Was kostet es mich, wenn ich im EU-Ausland eine SMS empfange?
      Nichts. Ausnahmen an Bord von Schiffen oder Flugzeugen sind jedoch möglich.
      Was passiert, wenn mein Datenvolumen im Ausland aufgebraucht ist?
      Sollte euer Datenvolumen im Ausland aufgebraucht sein, dann könnt ihr zusätzliches Datenvolumen buchen. Der Preis für jeweils 1 GB richtet sich auch in diesem Fall nach der Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene.
      Was ist die Preisobergrenze auf Vorleistungsebene?
      Die Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene enthält, welche ein Mobilfunkanbieter im Rahmen verschiedener Regelungen zur angemessenen Nutzung zur Berechnung heranziehen kann:

      • ab 15.06.2017: 7,70 € pro GB
      • ab 01.01.2018: 6,00 € pro GB
      • ab 01.01.2019: 4,50 € pro GB
      • ab 01.01.2020: 3,50 € pro GB
      • ab 01.01.2021: 3,00 € pro GB
      • ab 01.01.2022: 2,50 € pro GB
      Ich habe einen speziellen Roaming-Tarif bei meinem Anbieter gebucht, was passiert damit?
      Ihr könnt auch weiterhin Roaming-Tarife nutzen, die vom regulierten Tarif abweichen. Dies kann in manchen Fällen sogar günstiger sein. Etwa, wenn der alternative Roaming-Tarif für USA-Urlauber spezielle Sonderkonditionen bietet und ihr deutlich öfter in die USA verreist, als innerhalb der EU. Dann können die günstigeren Tarife in den USA auch höhere Preise für Verbindungen innerhalb der EU rechtfertigen. Derlei Tarife müssen vom Kunden jedoch ausdrücklich gewählt werden.

      Außerdem muss euch der Anbieter die Möglichkeit geben, jederzeit aus einem solchen alternativen Tarif in einen preislich regulierten Tarif zurück zu wechseln.

      Ich habe keinen speziellen Roaming-Tarif bei meinem Anbieter gebucht, was muss ich tun?
      Wenn ihr Roaming zu Inlandspreisen in Anspruch nehmen wollt, dann müsst ihr nichts weiter tun. Wenn ihr selber keinen Roaming-Tarif gebucht habt, dann gelten für euch grundsätzlich die regulierten Roaming-Tarife der EU Roaming-Verordnung.

      via presseportal, bundesnetzagentur und ihr europa

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